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Bereitschaftsverpflichtung während Ruhepause kann Arbeitszeit sein - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.09.2021

Bereitschaftsverpflichtung während Ruhepause kann Arbeitszeit sein

EuGH C-107/19 vom 9. September 2021

Richtlinie 2003/88

So entschied der EuGH:

1. Musste ein Arbeitnehmer während der ihm gewährten Ruhepause, wenn dies notwendig war, binnen zwei Minuten einsatzbereit sein (er musste beim Betreten der Betriebskantine ein Funkgerät mit sich führen, über das er bei Bedarf verständigt wurde, dass ihn ein Einsatzfahrzeug binnen zwei Minuten abholen würde), so führte diese Anordnung dazu, dass im Ergebnis keine Ruhepause, sondern in Wahrheit Arbeitszeit vorlag.

2. Dass tatsächlich derartige Einsätze nicht so häufig vorkamen, aber der Arbeitnehmer sich dafür bereithalten musste, führt zu keiner anderen Beurteilung, weil im Ergebnis die so auferlegten Beschränkungen dazu führen, dass man die Ruhepause nicht frei gestalten kann und sie den eigenen Interessen zu widmen.