Familienzeitbonus infolge Behördenfehlers zu Unrecht in Empfang genommen – trotzdem Rückzahlungspflicht - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Familienzeitbonus infolge Behördenfehlers zu Unrecht in Empfang genommen – trotzdem Rückzahlungspflicht (/showthread.php?tid=3925) |
Familienzeitbonus infolge Behördenfehlers zu Unrecht in Empfang genommen – trotzdem Rückzahlungspflicht - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.09.2021 Familienzeitbonus infolge Behördenfehlers zu Unrecht in Empfang genommen – trotzdem Rückzahlungspflicht OGH 10 ObS 87/21y vom 29. Juli 2021 § 7 Abs. 1 FamZeitbG So entschied der OGH: Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtsmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war. WIKU-Praxisecho: Im vorliegenden Fall wurde der Familienzeitbonus so beantragt wie der ÖGK-Mitarbeiter dies dem Leistungswerber empfohlen hatte. Dennoch muss er diese – im Ergebnis zu Unrecht – empfangene Leistung an die ÖGK zu-rückzahlen und wird auf den äußerst mühsamen Weg der Amtshaftungsklage verwiesen. |