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Sonderbetreuungszeit - Verkürzung der Quarantäne für K1 Kontaktpersonen - Druckversion

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Sonderbetreuungszeit - Verkürzung der Quarantäne für K1 Kontaktpersonen - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.09.2021

Corona UnternehmerInnen-Info der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Update 27. September 2021


A) Verlängerung der Sonderbetreuungszeit

Der Nationalrat hat einstimmig eine weitere Verlängerung der Sonderbetreuungszeit beschlossen, die eine Abgeltung für die Betreuung von unter 14-jährigen Kindern, von Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen festlegt, die aufgrund von COVID-19-Maßnahmen erforderlich wird.

Diese Sonderbetreuungszeit kann bis Jahresende 2021 in Anspruch genommen und für bis zu drei Wochen abgegolten werden. Die Regelung tritt rückwirkend ab 1. September in Kraft.



B) Verkürzung der Quarantänezeit für K1 Kontaktpersonen

Wie das Gesundheitsministerium per Aussendung in der Vorwoche mitteilte, wird ab heute, 27. September 2021, die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Zudem ist ein "Freitesten" mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.