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Dienstwohnung – gemeinsame Nutzung - Druckversion

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Dienstwohnung – gemeinsame Nutzung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2021

Dienstwohnung – gemeinsame Nutzung

Quelle: DGservice Nr. 3/2021 - Rubrik "Sie Fragen - wir antworten"

Unsere Firma stellt zwei Mitarbeitern eine Dienstwohnung in Salzburg kostenlos zur Verfügung. Diese umfasst ein Zimmer mit 20 m², ein Zimmer mit 40 m² sowie Bad, Küche, Abstell- und Vorraum zusammen mit 40 m².

Der monatliche Sachbezugswert für die gesamte Wohnung beträgt
803,00 Euro (100 m² x 8,03 Euro). Wie hat die Aufteilung des Wertes auf die beiden Mitarbeiter in den nachfolgenden Fällen zu erfolgen?

Fall 1:
Wir stellen das kleinere Zimmer Mitarbeiter A, das größere Zimmer
Mitarbeiter B und die sonstigen Räume beiden gemeinsam zur Verfügung.

Fall 2:
Die beiden Mitarbeiter können die gesamte Wohnung gemeinsam nutzen.
Grundsätzlich gilt: Wird die Dienstwohnung mehreren Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt, so ist der Sachbezugswert entsprechend der eingeräumten Nutzungsmöglichkeit aufzuteilen. Im Zweifelsfall ist der Wert durch die Anzahl der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zu dividieren.

Lösung Fall 1:

Der Sachbezugswert ist entsprechend der Nutzungsmöglichkeiten, also im Verhältnis 60 zu 80 aufzuteilen (Mitarbeiter A: 20 m² +
40 m² = 60 m²; Mitarbeiter B: 40 m² + 40 m² = 80 m²). Der Anteil für Mitarbeiter A beträgt somit 344,14 Euro und für Mitarbeiter B 458,86 Euro.

Lösung Fall 2:

Es ergibt sich pro Mitarbeiter ein Sachbezugswert von 401,50 Euro (803,00 Euro : 2).