Pflegekarenz und Pflegeteilzeit - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (/showthread.php?tid=3963) |
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.10.2021 Quelle: DGservice Nr. 3/2021 - Rubrik "Sie Fragen - wir antworten" Frage: Eine Mitarbeiterin möchte auf Grund eines plötzlichen Pflegebedarfs des Sohnes ihres Lebensgefährten Pflegekarenz in Anspruch nehmen. Zur Pflege welcher Personen kann eine Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit beansprucht werden? Antwort: Die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit besteht für nahe Angehörige. Dazu zählen: • die Ehegattin bzw. der Ehegatte und deren bzw. dessen Kinder, • die Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, • die Kinder, Enkelkinder, Adoptiv- und Pflegekinder, • die Lebensgefährtin bzw. der Lebensgefährte und deren bzw. dessen Kinder, • die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner und deren bzw. dessen Kinder sowie • die Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Ein gemeinsamer Haushalt mit der bzw. dem nahen Angehörigen ist nicht erforderlich. |