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Altersteilzeit - Druckversion

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Altersteilzeit - Andrea 2 - 11.10.2021

Lieber Herr Kurzböck,

es ist geplant mit einem Mitarbeiter Altersteilzeit zu vereinbaren. Es haben sich ff Fragen ergeben:

1) Alturlaub vor ATZ - es ist nicht möglich den "alten" Urlaub vollständig vor der ATZ abzubauen - wie ist damit umzugehen. Es ist geplant 50 % Reduktion der Arbeitszeit zu vereinbaren.

2) geplante Arbeitszeitreduktion 50 % - in den Anfangsmonaten ist ein über den 50 % vereinarten Arbeitsausmaß notwendig, danach wird es wesentlich weniger sein - ist es möglich im Durchrechnungszeitraum von 1 Jahr diese 50 % Reduktion zu erreichen oder muss im jeden Monat genau die 50 % erfüllt werden.

- wenn Verteilung möglich ist, sollte hier eine Zusatzvereinbarung des schwankenden Arbeitspensums getroffen werden?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

mfg


RE: Altersteilzeit - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.10.2021

zu Frage 1: 

es wird immer der älteste Urlaub abzubauen sein. Das gilt auch für den vorliegenden Fall. Eine Einkürzung des Urlaubsanspruches, der aus der Zeit vor der ATZ stammt, sehe ich hier nicht wirklich.


zu Frage 2:

Dazu kann ich leider in Anbetracht der Angaben nicht wirklich etwas beitragen. Sie wissen ja mit Sicherheit, dass es eine kontinuierliche Altersteilzeit und auch eine Blockzeitvariante gibt. Welche es tatsächlich sein soll, lässt sich den Angaben leider nicht entnehmen, weshalb ich hier auch vorläufig keine Antwort geben kann oder aber auf meine Schulungsunterlagen zu diesem Thema aus meiner WIKU-PV-Akademie verweisen darf, wo ich dieses Thema eingehend behandle.