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Finanzamt München - Sandra Nindl - 20.10.2021 Liebe Kollegen! Ich habe ein Problem mit dem FA München. Es handelt sich um Versandhandel und Konsignationslager. Hat vielleicht jemand eine Idee an wen ich mich wenden kann, damit ich das lösen kann? Folgender Sachverhalt: Eine österr. Firma hat über Amazon Tupperware verkauft. Im ersten Jahr ist der Umsatz erst im laufe des Jahres über die € 100.000,00 (Versandhandelsgrenze Deutschland) gekommen - also haben wir bis € 100.000,00 die UST hier in Ö abgeliefert und dann umgestellt auf D! Jetzt behauptet das FA München, dass es sich dabei aber um ein Konsignationslager gehandelt hat und die Umsätze von Anfang an in D versteuert hätten werden müssen. Es ist schon so weit, dass sie eine Vollstreckungsankündigung geschickt haben. Ich habe schon zigmal ans FA München geschrieben und auch angerufen, doch ich komme auf kein Ergebnis. Vielleicht kann mir Jemand von Euch helfen oder mir Jemanden empfehlen, der da schon Erfahrung hat?! Danke im Voraus! Sandra Tel: 0699/10856774 RE: Finanzamt München - Manfred - 21.10.2021 Seit wann hat der Klient Konsignationslager-Erlöse? Es gibt seit 1.1.2020 eine EU-weite Lösung zum Konsignationslager (Quick-Fix) (Meldung mittels ZM) lieben Gruß, M. Haslinger RE: Finanzamt München - Sandra Nindl - 22.10.2021 Guten Morgen Manfred! Ja danke das weiß ich. Es geht um 2015. LG Sandra RE: Finanzamt München - andreas - 24.10.2021 Ich habe das in einem ähnlichen Fall aufgrund der Lagerung bei Amazon in DE als ig Verbringen von AT nach DE und anschließendem steuerpflichtigem Verkauf mit deutscher USt behandelt. Konsignationslager ist es bei einem Verkauf über Amazon normalerweise nicht, weil Amazon ja nicht der Abnehmer ist und die Abnehmer noch unbekannt sind. RE: Finanzamt München - GerhardKollmann - 01.11.2021 Lässt sich leider mit dem vagen Sachverhalt nicht lösen. Was heißt "über Amazon"? Nur Vermittlung durch Amazon oder gehört die Ware Amazon? In beiden Fällen handelt es sich aber idR um keinen Anwendungsfall für die Konsignationslagerregelung gem Art 1a UStG. RE: Finanzamt München - NRoe - 27.12.2021 (24.10.2021, 22:15)andreas schrieb: Ich habe das in einem ähnlichen Fall aufgrund der Lagerung bei Amazon in DE als ig Verbringen von AT nach DE und anschließendem steuerpflichtigem Verkauf mit deutscher USt behandelt. Hallo! Ich hätte dazu noch eine kurze Frage, da ich den selben Sachverhalt habe. Mein Klient ist in Österreich Kleinunternehmer! Wurde hier in Österreich eine Ust-Erklärung abgegeben? Wenn ja, was wurde gemeldet? Wurde auch eine ZM abgegeben? Wenn ja, mit welcher UID-Nummer (ich finde von Amazon leider keine) Danke im Voraus, NR |