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Trotz Quarantäneanordnung zum Dienst erschienen - Entlassung? - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.10.2021

Trotz Quarantäneanordnung zum Dienst erschienen - Entlassung?


Sachverhalt:

Eine Vertragsbedienstete erschien am 16. März 2020 (= 1. Tag des ersten Lockdown) zur Arbeit, obwohl sie am Vortrag einer Testung nach § 7 Epidemiegesetz unterzogen und sie bis zum Vorliegen eines Testergebnisses als „Corona-Verdachtsfall“ behördlich abgesondert worden war.

Als Folge dieses Verhaltens wurde die gesamte Abteilung (23 Mitarbeiter*innen), in der sie beschäftigt war, für die Dauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt.

Der Arbeitgeber sprach die fristlose Entlassung der Vertragsbediensteten am 18. März 2020 aus, nachdem er am 17. März 2020 in den frühen Morgenstunden von diesem Vorfall erfahren hatte.

Fraglich war, ob tatsächlich ein Entlassungsgrund vorlag und falls ja, ob die Entlassung nicht doch zu spät ausgesprochen wurde (Grundsatz der „Unverzüglichkeit“).


So entschied der OGH:

Ob der OGH die fristlose Entlassung bestätigte oder nicht bzw. ob dabei die Begriffe "infiziert" bzw. "erkrankt" tatsächlich auch eine Rolle spielten, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 18/2021 der WIKU-Personal aktuell. Dabei wird auch untersucht, inwieweit diese für Vertragsbedienstete getroffene Entscheidung auch auf Angestellte und Arbeiter*innen übertragbar ist.

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