Reihengeschäft - Quick Fixes - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Reihengeschäft - Quick Fixes (/showthread.php?tid=4052) |
Reihengeschäft - Quick Fixes - Brigitte.S - 10.11.2021 Liebes Forumteam, ich hätte eine Frage zu einem Reihengeschäft. Ich habe einen Unternehmer aus Österreich (A), umsatzsteuerlich registriert in Deutschland. Die Kunden (hauptsächlich Unternehmer) bestellen über den Online-Shop von A. Die Ware wird beim Lieferanten in Deutschland (D) bestellt und dann direkt an den Kunden in Österreich oder Deutschland versendet. Der österr. Unternehmer A gibt bei der Bestellung in D seine deutsche UID bekannt. D ------------ A (UID-DE) --------------- Kunde Österr. oder DE Die bewegte Lieferung ist dann zwischen A und Kunde Österr. oder DE. Vom österr. Unternehmer (A) kann kein Transportnachweis erbracht werden, da Transport vom Lieferanten in D beauftragt wird. Nach meinem Verständnis könnte die Lieferung zwischen A und Kunde Österreich steuerfrei gestellt werden, aber aufgrund des fehlenden Transportnachweises muss mit 19 % deutscher USt verrechnet werden und es ergibt sich ein Doppelerwerbsproblematik, da die Ware sich in Österreich befindet. Der Unternehmer A wäre dann auch noch erwerbssteuerpflichtig in Österreich. Kann diese Erwerbsbesteuerung durch den Nachweis der Versteuerung in Deutschland lt UVA aufgebhoben werden? Bei der Lieferung von A an den deutschen Kunden handelt es sich um eine innerdeutsche Lieferung mit 19 % Ust. Ist also kein Problem. Kann mir bitte jemand mitteilen, ob diese Sichtweise so stimmt oder ob auf alle Fälle eine Doppelbesteuerung zur Anwendung kommt. Vielen Dank, Brigitte RE: Reihengeschäft - Quick Fixes - Manfred - 16.11.2021 Liebe Brigitte, gehen Sie mal auf die Website reihengeschaeftsrechner.at, dort können Sie mehrere Varianten durchspielen. RE: Reihengeschäft - Quick Fixes - GerhardKollmann - 13.12.2021 Meine unverbindliche Ansicht: Ich verstehe die Quick-Fixes (ab 1 1.2020) etwas anders: Da D den Transport organisiert, stellt der Umsatz von D an A die bewegte Lieferung dar. Der Umsatz von A und dessen Kunden wäre nur dann der bewegte, wenn A seine deutsche UID verwendet UND den Transport organisiert. - Endkunde Unternehmer in Ö: D: igL, A: igE in Österreich (+ bei Verwendung dt. UID Doppelerwerb); A an Ö: ruhende Lieferung 20% Der Doppelerwerb in Deutschland durch Verwendung der falschen (deutschen) UID entfällt nachträglich, wenn der deutschen Finanz der igE in Österreich nachgewiesen wird. - Endkunde Unternehmer in D: alle Umsätze mit 19% |