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Spezielle Fragen zur neuen ÖFFI-Ticket-Regelung - abgestimmt mit der Finanzverwaltung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.11.2021 Spezielle Fragen zur neuen ÖFFI-Ticket-Regelung - abgestimmt mit der Finanzverwaltung 1. Arbeitnehmer kauft sich die ÖBB-Card (die knapp € 3.000,00 ausmacht), Arbeitgeber sponsert dazu € 500,00 (das ist faktisch wie das Beispiel aus dem Entwurf des LStR-Wartungserlasses, nur umgedreht von den Zahlungsflüssen): 1.1. Das Betragsfeld am L 16 enthält den Betrag von € 500, das ist unbestritten. 1.2. Ist der Zeitraum der Abdeckung hier auch mit 12 Monaten anzugeben oder nur im Verhältnis mit 6? 1.3. Der Arbeitnehmer scheidet nun nach 6 Monaten Laufzeit aus dem Unternehmen aus und muss von den gewährten € 500,00 nichts refundieren. Hier stellt sich die Frage, ob man nun € 250,00 als Vorteil besteuern muss oder ob man sagen kann, dass ausgehend vom gesamten Sachwert (nämlich € 3.000,00) sich die € 500,00 eigentlich schon nach zwei Monaten "amortisiert" haben. Lösung (vorbehaltlich einer tatsächlichen Publikation in den Lohnsteuerrichtlinien): Ein Kostenbeitrag des Arbeitgebers bezieht sich jeweils auf den örtlichen als auch den zeitlichen Gültigkeitsbereich des Tickets und kann nicht „willkürlich“ auf einen bestimmten Zeitraum oder örtlichen Bereich (Region, Zonen etc) eingeschränkt werden. Somit gibt es kein Splitten des Kostenbeitrages bzw des Tickets. Beispiel Region Wien, Niederösterreich, Burgenland: Hier gibt es zwei Tickets, das Regionenticket für B, NÖ und das Regionenticket Metropol für B, NÖ & W. Wenn der AG bisher das Ticket der Wr Linien ersetzt hat und dies beibehalten will, kann er das indem der AN 2 Tickets besorgt, das Regionenticket und das Ticket für die Wr. Linien. Hier kann der AG steuern, dass der Kostenbeitrag für das Ticket der Wr. Linien geleistet wird. Schafft der AN aber das Regionenticket Metropol an und leistet der AG einen Kostenbeitrag, bezieht sich dieser auf das gesamte Ticket und nicht nur auf den Bereich Wien. |