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Kleinunternehmerregelung - Druckversion

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Kleinunternehmerregelung - Hendrich Günter - 23.11.2021

Ich habe einen Kunden der  Versandhandel an private in Österreich und Deutschland betreibt.               
 
Im Jahr 2021 macht er mit österreichischen Kunden ca. 30.000 EURO Nettoumsatz und mit deutschen Kunden ca. 15.000 EURO Nettoumsatz
 
Ab 1.7. sind wir bei Moss und versteuern die deutschen Kunden mit 19 % deutscher Ust.
 
Ist er in Österreich Kleinunternehmer?
 
Wird für die Umsatzgrenze beide Umsätze herangezogen 30.000+15.000 EURO? Dann wäre er über der Grenze und muss in österreichische Umsatzsteuer abführen oder zählen nur die 30.000 EURO dann wäre er Kleinunternehmer
 
Die Umsätze in Deutschland sind auf alle Fälle mit 19 % zu versteuern, da  die Grenze von 10.000 EURO überschritten wird.
 
Danke für die Hilfe

Fritz aus NÖ


RE: Kleinunternehmerregelung - GerhardKollmann - 13.12.2021

Für die Kleinunternehmergrenze zählen nur die in Österreich steuerbaren Umsätze.

Versandhandelsumsätze an Privatpersonen, die auf Grund der Versandhandelsregelung in einem anderen EU-Staat steuerbar sind, gehören NICHT dazu.
Das war auch vor 1.7.2021 so; es spielt dabei keine Rolle, ob diese Umsätze im Veranlagungsverfahren oder mittels EU-OSS erklärt werden.

Ausnahme: Umsätze innergemeinschaftlicher Versandhandel an Private bzw. Schwellenerwerber (also von einem EU-Staat in einen anderen) + elektronische DL (an Private aus anderen EU-Staaten) unter 10.000,-. Diese sind nach allgemeinen Regeln (da Versandhandelsregelung = Bestimmungslandprizip nicht anwendbar) steuerbar am Abgangsort (§ 3 Abs 8 UStG) und zählen damit im angefragten Beispiel sehr wohl zur KU-Grenze.

Wird aber auf die 10.000,- Grenze verzichtet (Art 3 Abs 6 UStG), zählen sie nicht mehr dazu (steuerbar nach Versandhandelsregelung im Bestimmungsland).