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Übertragung Vorsteuer Mietkauf - Druckversion

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Übertragung Vorsteuer Mietkauf - Eva Maria - 17.06.2019

Ein Klient kauf ein Anlagegut im Zuge eines Mietkaufes. Bei dieser Art der Finanzierung ist die VSt sofort gesamt  zu überweisen. Dann kann ich mir diese mit der UVA wieder holen.

Nun möchte der Klient eine Übertragung der Vorsteuer beim Finanzamt durchführen, damit er sich die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer erspart. 

Liege ich hier korrekt, dass das der Käufer beantragen muss?  Hat jemand Erfahrung wie das praktisch abläuft? Geht das nur im Zuge der UVA oder auch separat nur für diesen Geschäftsfall?

Danke für die eure Hilfe


RE: Übertragung Vorsteuer Mietkauf - Reinhold Auer - 18.06.2019

Eine Überrechnung gem. § 215 Abs. 4 BAO ist vom Käufer - also jenem Steuerpflichtigen der den Vorsteuerabzug geltend macht - zu beantragen. Der Antrag kann gleichzeitig mit der UVA oder auch gesondert eingebracht werden. Gem. § 211 Abs. 1 Z 4 BAO gilt die Überrechnung mit dem Tag des Antrages, bzw. frühestens mit am Tag der Entstehung des Guthaben.


RE: Übertragung Vorsteuer Mietkauf - Eva Marie - 18.06.2019

Vielen Dank. Jetzt bin ich nicht mehr verunsichert. Danke