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Lockdown-Kurzarbeitsbeihilfe - Trinkgeldersatzregelung - Saisonbetriebsstarthilfe - Langkurzarbeitsbonus - Druckversion

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Lockdown-Kurzarbeitsbeihilfe - Trinkgeldersatzregelung - Saisonbetriebsstarthilfe - Langkurzarbeitsbonus - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 30.11.2021

Lockdown-Kurzarbeitsbeihilfe - Trinkgeldersatzregelung - Saisonbetriebsstarthilfe - Langkurzarbeitsbonus

Im beiliegenden Dokument (Vorabinfo aus der Ausgabe Nr. 20/2021 der WIKU-Personal aktuell) finden Sie nun alle derzeit verfügbaren Infos zu den Themen

1. Lockdown-Kurzarbeitsbeihilfe (ausführlich in Frage und Antwort)

2. Trinkgeldersatzregelung (in Frage und Antwort)

3. Saisonbetriebsstarthilfe (in Frage und Antwort)

4. Langzeitkurzarbeitsbonus.

Die neue Kurzarbeitsrichtlinie muss erst noch genehmigt werden, steht aber fix fest. Anträge sollten hier nicht vor dem 6.12.2021 gestellt werden, da die AMS-IT hier einen operativen Eingriff benötigt, der spätestens am Krampus-Tag (5.12.2021) abgeschlossen sein wird.

Die neue Saisonbetriebs-Starthilfe-Richtlinie muss von der Europäischen Kommission noch genehmigt werden und benötigt noch eine innerstaatliche gesetzliche Grundlage. Anträge beim AMS werden daher frühestens ab 10. Jänner 2022 gestellt werden können.

Der Langzeitkurzarbeitsbonus läuft nicht über die Lohnverrechnung und muss faktisch auch erst im Detail über Richtlinien ausgearbeitet werden und wird wohl auch erst ab Jänner 2022 beantragbar sein.

https://pv-forum.ars.at/post/lockdownkurzarbeitsbeihilfe-trinkgeldersatzregelung-saisonbetriebsstarthilfe-langkurzarbeitsbonus-12098397?pid=1330248062#post1330248062