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500 Euro Bonus für Langzeit-Kurzarbeitende - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.12.2021 Information der Wirtschaftskammer Oberösterreich Die Inanspruchnahme wird direkt zwischen den betroffenen Arbeitnehmer*innen und der Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG) abgewickelt und ist im aktuellen Kurzarbeitsbegehren nicht zu berücksichtigen. Eine Antragsstellung bei der BUHAG wird voraussichtlich ab April 2022 möglich sein – die diesbezüglichen Förder-Richtlinien stehen noch nicht zur Verfügung. Als vorläufige Anspruchsvoraussetzungen wurden folgende Kriterien definiert Anspruchsberechtige Arbeitnehmer*innen müssen seit März 2020 – insgesamt/nicht durchgehend - mindestens 10 Monate (ob Natural- oder Kalendermonate ist noch offen) in Kurzarbeit gewesen sein und Arbeitnehmer müssen im November 2021 in Kurzarbeit gewesen sein. Hinweis: Ob ein KUA-Beginn und eine formale Einbeziehung im November ausreicht oder ob im November faktisch bewilligte und abgerechnete Ausfallsstunden abgerechnet werden mussten, kann in Ermangelung einer diesbezüglichen Förder-Richtlinie derzeit nicht verbindlich beantwortet werden! Im November 2021 muss zudem das Bruttoentgelt weniger als 2.775 Euro aufweisen. |