Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 % - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 % (/showthread.php?tid=4172) |
Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 % - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 09.12.2021 Kurzarbeit - Lockdown-Betrieb - Start erst nach 31.12.2021 - Beihilfe 85 % oder 100 % "Lockdown-Betriebe" können die Kurzarbeit bei Bedarf auch erst nach dem 31.12.2021 beginnen (bis längstens 31.03.2022). Die Kurzarbeitsbeihilfe kann dennoch zu 100 % beantragt werden. Diese Info erhielt ich soeben aus dem zuständigen Ministerium. Antworten zu weiteren Fragen folgen noch! |