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Homeoffice mehr als 100 Tage - Druckversion

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Homeoffice mehr als 100 Tage - DaSee - 14.12.2021

Lieber Herr Kurzböck,

ist es korrekt, dass, wie auf der Seite der Arbeiterkammer zu lesen ist, der Kostenersatz für Homeoffice an mehr als 100 Tagen steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden kann, wenn ein geringerer Satz als € 3 pro HO-Tag ausbezahlt wird.

https://www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona


Ich bin bisher davon ausgegangen, dass grundsätzlich nicht mehr als 100 Tage möglich sind. Sollten weniger als € 3 ausbezahlt werden, kann die Dienstnehmerin die Differenz im Rahmen der AV geltend machen.

Mit Dank im Voraus


RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.12.2021

Ja, auf diesen Umstand habe ich bereits im Frühjahr hier im Newbereich aufmerksam gemacht.


RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - DaSee - 15.12.2021

Vielen Dank für Ihre Mühe!


RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - CGV1 - 15.12.2021

Darf ich mich bitte auch hier mit einer Frage "anhängen":
Ist gesichert, dass es die ÖGK im Hinblick auf § 49/3/31 ASVG genauso sieht, nicht zuletzt, weil dort auf die EStG-Regelung verwiesen wird ?


RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.12.2021

Es ist eine BMF-Auslegung, an die sich normalerweise auch die ÖGK hält.


RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - tigger - 17.12.2021

Die ÖGK tut sich momentan leider noch schwer auf eine § 43a ASVG Anfrage dazu konkret Zustimmung zu geben, sondern ist immer noch in österreichweiter Abstimmung.


RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - ProF - 14.01.2022

§ 49 Abs. 3 Z 31 ASVG lautet:
31. der Wert der digitalen Arbeitsmittel, die Dienstgeber/innen ihren Dienstnehmer/inne/n für die berufliche Tätigkeit unentgeltlich überlassen, und ein Homeoffice-Pauschale, wenn und soweit dieses nach § 26 Z 9 lit. a EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.
Damit hat sich die SV mE an die LSt gebunden.


RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - tigger - 14.01.2022

Hätte ich auch so gesehen, dennoch steht die schriftliche Antwort auf die Anfrage noch aus.