Homeoffice mehr als 100 Tage - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Homeoffice mehr als 100 Tage (/showthread.php?tid=4195) |
Homeoffice mehr als 100 Tage - DaSee - 14.12.2021 Lieber Herr Kurzböck, ist es korrekt, dass, wie auf der Seite der Arbeiterkammer zu lesen ist, der Kostenersatz für Homeoffice an mehr als 100 Tagen steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden kann, wenn ein geringerer Satz als € 3 pro HO-Tag ausbezahlt wird. https://www.arbeiterkammer.at/steuerundcorona Ich bin bisher davon ausgegangen, dass grundsätzlich nicht mehr als 100 Tage möglich sind. Sollten weniger als € 3 ausbezahlt werden, kann die Dienstnehmerin die Differenz im Rahmen der AV geltend machen. Mit Dank im Voraus RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.12.2021 Ja, auf diesen Umstand habe ich bereits im Frühjahr hier im Newbereich aufmerksam gemacht. RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - DaSee - 15.12.2021 Vielen Dank für Ihre Mühe! RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - CGV1 - 15.12.2021 Darf ich mich bitte auch hier mit einer Frage "anhängen": Ist gesichert, dass es die ÖGK im Hinblick auf § 49/3/31 ASVG genauso sieht, nicht zuletzt, weil dort auf die EStG-Regelung verwiesen wird ? RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.12.2021 Es ist eine BMF-Auslegung, an die sich normalerweise auch die ÖGK hält. RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - tigger - 17.12.2021 Die ÖGK tut sich momentan leider noch schwer auf eine § 43a ASVG Anfrage dazu konkret Zustimmung zu geben, sondern ist immer noch in österreichweiter Abstimmung. RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - ProF - 14.01.2022 § 49 Abs. 3 Z 31 ASVG lautet: 31. der Wert der digitalen Arbeitsmittel, die Dienstgeber/innen ihren Dienstnehmer/inne/n für die berufliche Tätigkeit unentgeltlich überlassen, und ein Homeoffice-Pauschale, wenn und soweit dieses nach § 26 Z 9 lit. a EStG 1988 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört. Damit hat sich die SV mE an die LSt gebunden. RE: Homeoffice mehr als 100 Tage - tigger - 14.01.2022 Hätte ich auch so gesehen, dennoch steht die schriftliche Antwort auf die Anfrage noch aus. |