Kurzarbeit - erneute Anpassung der Richtlinie - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kurzarbeit - erneute Anpassung der Richtlinie (/showthread.php?tid=4202) |
Kurzarbeit - erneute Anpassung der Richtlinie - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 14.12.2021 Kurzarbeit - erneute Anpassung der Richtlinie Auf Grund des österreichweit verlängerten Lockdowns bis 11.12.2021 und der weiteren Verlängerungen in einzelnen Bundesländern hat der Vorstand im Rahmen seiner Ermächtigung folgende Anpassungen der KUA-Richtlinie vorgenommen: 1. Die zeitliche Geltung des Lockdowns wird für Zwecke der KUA Richtlinie generell mit 22.11.2021 bis 11.12.2021 festgelegt. Abweichendes gilt für die folgenden Bundesländer: - Oberösterreich: Lockdown vom 15.11.2021 bis 16.12.2021 - Wien: Ende des Lockdowns am 19.12.2021 - Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark: Ende des Lockdowns am 16.12.2021. 2. Die Pflicht, die wirtschaftliche Begründung durch SteuerberaterInnen (etc.) zu bestätigen, entfällt damit auch für Unternehmen, die Kurzarbeit nur für die im Punkt oben ergeben-den Zeiträume beantragen. 3. Die Verpflichtung für alle Unternehmen, mindestens 50% der Ausfallzeit von kurzarbeitenden Lehrlingen für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, entfällt für die Monate November und Dezember 2021. 4. Die Frist zur rückwirkenden Begehrensstellung (für Erst- und Verlängerungsbegehren) für Unternehmen, die die Kurzarbeit während des Lockdowns beginnen, endet mit Ablauf des 28. Tages nach Beginn der Kurzarbeit. Die Frist endet damit spätestens mit Ablauf folgender Tage: - Burgenland, Tirol und Vorarlberg: 8.1.2022 - Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark: 13.01.2022 - Wien: 16.1.2022 5. Änderungsbegehren um Erhöhung des Maximalrahmens für Ausfallstunden auf über 50% können von allen Unternehmen bis Ende des jeweils aktuellen Projektzeitraumes eingebracht werden. |