Fristlose Entlassung nach Bekanntgabe eines Väterkarenzwunsches - Kündigungsentschädigung - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Fristlose Entlassung nach Bekanntgabe eines Väterkarenzwunsches - Kündigungsentschädigung (/showthread.php?tid=4255) |
Fristlose Entlassung nach Bekanntgabe eines Väterkarenzwunsches - Kündigungsentschädigung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.12.2021 Fristlose Entlassung nach Bekanntgabe eines Väterkarenzwunsches - Kündigungsentschädigung OGH 8 ObA 115/20z vom 28. Jänner 2021 § 7 Abs. 3 VKG § 1162b ABGB, § 29 AngG So entschied der OGH: Wurde ein Arbeitnehmer nach der Bekanntgabe seines Karenzwunsches vom Dienstgeber fristlos entlassen, obwohl davor die Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts durch Klage hätte eingeholt werden müssen, so kann sich der Arbeitnehmer für die gerichtlich Feststellung der Fortsetzung der Beschäftigung (also die Unwirksamkeit der Beendigung) entscheiden oder für eine Kündigungsentschädigung, welche die Zeit nach dem Ausspruch der Entlassung bis zum Tag vor dem (fiktiven) Karenzbeginn umfasst sowie jenen Zeitraum, welcher bis zum frühestmöglichen Ende der Beschäftigung durch Arbeitgeberkündigung hätte verstrichen wäre (unter Beachtung des vierwöchigen Kündigungsausspruchverbotes nach dem Ende Karenz). Lesen Sie mehr zu diesem Fall in WPA 1-2022. |