Kollektivvertragsabschlüsse KW 51/2021 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsabschlüsse KW 51/2021 (/showthread.php?tid=4272) |
Kollektivvertragsabschlüsse KW 51/2021 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.12.2021 Kollektivvertragsabschlüsse KW 51/2021 A) Arbeitskräfteüberlassung - Arbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022 + 3,45 % Lohnerhöhung (BG A zzgl. € 0,10) Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht + Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht B) Bäuerliche Betriebe Burgenland - KV-Abschluss per 1.1.2022 Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um + 2,99 % erhöht Die Kategorie 4 bleibt wie voriges Jahr vereinbart, unverändert bei € 1.500,-- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um + 2,99% Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um + 2,99 % Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf 484,85 erhöht Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt. Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen. C) Essig-, Essenzen- und Spirituosengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022 Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 % D) Forst-, und Landarbeiter Gemeinde WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022 Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden zwischen 3,04 – 3,22 % erhöht. Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,0 % erhöht. Übernahme der Altersteilzeitregelung aus dem Wiener Bedienstetengesetz E) Kelly / Snack&Back - KV-Abschluss per 1.1.2022 Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie Lehrlingseinkommen wurden um + 2,90 % erhöht. Weiters wurde eine starke überproportionale Erhöhung der Dienstalterszulagen vereinbart. Aufrechterhaltung der euromäßigen Überzahlung F) Kohlensäuregetränkegewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022 Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 % Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht. G) Landwirtschaftliche Guts-, bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe STM - KV-Abschluss per 1.1.2022 Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 3,24 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 50 € das ergibt im Durchschnitt 7,91% Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 3,00% Erhöhung der Kategorie Buschenschank Personal um 3,40% Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt. Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen H) Weinbaubetriebe WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022 Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,78 % Das monatliche Lehrlingseinkommen wurde um 2,90 % erhöht Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt. Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen. |