Die erste OGH-Entscheidung (!) zur seit 13,5 Jahren gesetzlich geregelten besonderen Auflösungsart "Ausbildungsübertritt" gemäß § 15a BAG bei Lehrlingen UND Neues zur WIKU-Personal aktuell - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Die erste OGH-Entscheidung (!) zur seit 13,5 Jahren gesetzlich geregelten besonderen Auflösungsart "Ausbildungsübertritt" gemäß § 15a BAG bei Lehrlingen UND Neues zur WIKU-Personal aktuell (/showthread.php?tid=4284) |
Die erste OGH-Entscheidung (!) zur seit 13,5 Jahren gesetzlich geregelten besonderen Auflösungsart "Ausbildungsübertritt" gemäß § 15a BAG bei Lehrlingen UND Neues zur WIKU-Personal aktuell - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.01.2022 Die erste OGH-Entscheidung (!) zur seit 13,5 Jahren gesetzlich geregelten besonderen Auflösungsart "Ausbildungsübertritt" gemäß § 15a BAG bei Lehrlingen UND Neues zur WIKU-Personal aktuell Im Detail werde ich diese OGH-Entscheidung in der Ausgabe Nr. 2/2022 darstellen. Vorab darf ich schon die Info geben, dass der OGH meinte, dass nach "überstandenem Mediationsverfahren" eine zusätzliche Betriebsratsverständigung vor dem Ausspruch der Auflösung durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin (§ 105 ArbVG mit maximal einwöchiger Beratungszeit) nicht vorgesehen ist und daher auch nicht greift. Zudem meinte das Höchstgericht, dass es zwar dem Wortlaut des Gesetzes (§ 15a Abs. 5 BAG) nicht entspricht, wenn nicht der bzw. die Lehrberechtigte dabei ist, sondern "nur" der bzw. die Ausbildungsleitern samt involviertem Ausbilder bzw. involvierter Ausbilderin. Aber dem Zweck des Gesetzes ist damit dennoch entsprochen und daher rechtlich im Ergebnis kein "Problem". Noch ein Hinweis: Ab der Ausgabe Nr. 2/2022 plane ich, bei allen Ausgaben mit gerader Zahl (Sie wissen schon, das sind jene, in denen ich auch normalerweise das "WIKU-Trainingscenter" bringe), ein Multiple Choice zu den Inhalten der aktuellen Ausgabe und jener davor gelegenen Ausgabe mit ungerade Zahl zu bringen. So kann man schnell und einfach testen, ob man die Inhalte gecheckt hat oder ob man sie noch einmal nachlesen sollte. Der WIKU-Lohnbudsmann (das "Casebook") wird zudem in eine Art laufend ergänztes Fachlexikon umgewandelt werden, das unsere Premium-Kund*innen dreimal jährlich zu Gesicht bekommen werden (als pdf) und das zudem jahresübergreifend weitergeführt werden wird. Wer noch kein Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell hat (also ein Abo möchte oder von Classic auf Premium upgraden möchte): Infos dazu gibt es hier: http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html |