Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber (/showthread.php?tid=4287) |
Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - Anna_1160 - 05.01.2022 Hallo, wir wollen den Mitarbeitern ab 2022 die Jahreskarte Wien ersetzen. ab 07/21 galt ja: Kauf oder Verlängerung ab 07/21, erst dann Ersatz der Kosten. Gilt das auch für 2022? oder kann ich dem Mitarbeiter eine Jahreskarte, die zb im November 2021 bezahlt wurde, oder monatlich bezahlt wird, ebenfalls ersetzen? Ich habe es so verstanden, dass die Zahlung (bzw. Neue Karte oder Verlängerung) in 2022 erfolgen muss, damit ich die Kosten steuerfrei ersetzen darf. Bitte um euren Input. Ich will hier niemanden benachteiligen, aber auch steuerlich alles korrekt machen. Danke! RE: Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - ThG - 05.01.2022 Ab 7/21 vom Dienstnehmer gekaufte (neue oder verlängerte) Jahreskarten können Sie nach Vorlage der Rechnung/Jahreskarte dem Dienstnehmer ganz oder teilweise ersetzen (Einmalzahlung oder aufgeteilt über die Laufzeit z.B. 12 Monate) - letzteres erspart den Ansatz eines Sachbezuges für den "unverbrauchten Anteil" im Falle eines Austritts. Die Anzahl der Monate, in denen eine Beförderung im Werkverkehr stattfindet, ist am Lohnkonto und am L16 einzutragen. RE: Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - Anna_1160 - 05.01.2022 Danke! aber wenn der Mitarbeiter im November 21 gekauft hat, und wir das in 2022 auszahlen, gilt das auch? RE: Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.01.2022 Wenn der Erwerb der Karte 2021 (zB 11/2021) erfolgt ist und ab diesem Zeitpunkt (also zB ab 11/2021) die Laufzeit (vermutlich 12 Monate) begann, so können Sie - wenn eine Kopie der Karte oder der Rechnung vorgelegt und zum Lohnkonto genommen wird - auch im Jahr 2022 den Kostenersatz begünstigt dazu leisten. Allerdings muss dann auch die Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro rückwirkend neu bewertet werden (entweder kompletter Wegfall oder nur noch für eine Teilstrecke, die nicht von PP/PE abgedeckt ist), da auch ein teilweiser Kostenersatz (auch wenn er erst später einsetzen sollte) nach Ansicht der Finanzverwaltung diese beschriebenen Auswirkungen nach sich zieht. Auch die Zahl jener Kalendermonate, für welche die Laufzeit dieser Karte gilt, müsste dann am Lohnzettel für 2021 zumindest mit der Zahl 2 angegeben werden (natürlich auch auf dem Lohnkonto) und auf dem Lohnzettel für 2022 mit "10" (bzw. auf dem Lohnkonto für 2022). RE: Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - Anna_1160 - 05.01.2022 Vielen herzlichen Dank, das war wirklich sehr hilfreich! |