Kollektivvertragsaktualisierungen KW 1/2022 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 1/2022 (/showthread.php?tid=4289) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 1/2022 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.01.2022 Reisebüroangestellte – KV-Abschluss per 1.4.2022 Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 um 2,9 % erhöht. Die kollektivvertraglichen Lehrlingseinkommen werden per 1. April 2022 um 2,9 % er-höht Das Gehalt für Ferialangestellte wird ebenfalls per 1. April 2022 um 2,9 % erhöht. Jede® Angestellte, die/der sich zum Stichtag 1. April 2022 in einem aufrechten Dienstverhältnis befindet, erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von € 200, die bis spätestens 30. April 2022 auszubezahlen ist. Teilzeitangestellte erhalten die Einmalzahlung aliquot auf Stundenbasis. Lehrlinge enthalten zu denselben Bedingungen eine Einmalzahlung in Höhe von € 100. Die Einmalzahlung darf auf Überzahlungen nicht angerechnet werden. Die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste werden von € 16,50 auf € 17,00 bzw. von € 33,00 auf € 34,00 erhöht. Im Vorfeld wurden in mehreren Arbeitsgruppengesprächen Präzisierungen und Verbesserungen im Rahmenrecht vereinbart, insbesondere bei den Punkten Weiterbildungsreisen, Reisebegleiter/Reiseleiter und Dienstverhinderungen. Das erneuerte Rahmenrecht gilt ab 1.1.2022. Die Sozialpartner sind übereingekommen, spätestens im März 2022 die Gespräche über die Modernisierung des Kollektivvertrags weiterzuführen. |