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Vermietung und Verpachtung - Umstellen auf Liebhaberei - Druckversion

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Vermietung und Verpachtung - Umstellen auf Liebhaberei - Manfred - 08.01.2022

Bei folgendem Sachverhalt bin ich mir nicht sicher was ich meinem Freund raten soll:

Ein Freund hat im Herbst 2020 eine Eigentumswohnung geerbt und 2021 über ca. EUR 45.000,-  komplett renoviert.
Er hat sich von der Wirtschaftsuniversität (Gewinn-Aktion) die Wohnung im Zustand vor der Renovierung
schätzen lassen und für 2020 die Steuererklärungen mit einem Verlust abgegeben.

Obwohl er eine Maklerin beauftragt hat, hat er keinen passenden Mieter gefunden.
Nun braucht sein Sohn eine Wohnung und er möchte ihm diese gegen Ersatz der Betriebskosten überlassen = Liebhaberei

Frage 1:
Soll man das nur dem Finanzamt per Brief mitteilen und die Steuererklärungen werden von Amtswegen korrigiert?
Oder wie ist die korrekte Vorgangsweise?

Frage 2:
Wenn nun der Sohn vielleicht in 5 Jahren die Wohnung nicht mehr braucht und diese Wohnung zu einer marktgerechten Miete
vermietet wird gibt es dann eine Möglichkeit die Renovierungskosten anteilig wieder geltend zu machen?

Welche Möglichkeit ist am meisten steuerschonend?

Danke für Ihren Rat.
M. Haslinger