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2 Fragen und ÖGK-Antworten aus der mBGM-Praxis - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.01.2022 2 Fragen und ÖGK-Antworten aus der mBGM-Praxis Quelle: Magazin DG-Service Nr. 4/2021, Seite 20 Frage 1: Welche Verrechnungsgrundlage ist auf der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) anzugeben, wenn bei 100 Prozent Kranken- oder Wochengeldbezug - neben der Betrieblichen Vorsorge – zusätzlich noch Sonderzahlungen gemeldet werden? Antwort zu Frage 1: Bitte übermitteln Sie in diesem Fall eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage „SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV“. Hinweis: Bei einem 100 Prozent Kranken- oder Wochengeldbezug ohne Sonderzahlung ist eine mBGM mit der Verrechnungsgrundlage „BV-Verrechnung mit Zeit in der BV“ zu übermitteln. Frage 2: Wie erfolgt die korrekte Übermittlung einer mBGM, wenn noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist? Welche Felder müssen befüllt werden? Antwort zu Frage 2: Falls noch keine Versicherungsnummer vorhanden ist, ist diese zeitgleich mit der Erstattung der Anmeldung mittels der Meldung Versicherungsnummer Anforderung zu beantragen. Die Versicherungsnummer wird über das SV-Clearingsystem zurückgemeldet. Fehlt bei Übermittlung der mBGM noch die Rückmeldung der Versicherungsnummer, muss im Feld „Referenznummer der VSNR-Anforderung“ der Referenzwert der Versicherungsnummer Anforderung angegeben werden. Das Feld „Versicherungsnummer“ bleibt in diesem Fall leer. Tipp: Die Abfrage einer Versicherungsnummer ist über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) möglich. Mit der WEBEKU-Funktion „Versicherungsnummer abfragen“ kann jederzeit überprüft werden, ob bereits eine Versicherungsnummer vorhanden ist. |