ab wann UST abzugsberichtigt und ab wann kann die UID angefordert werden - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: ab wann UST abzugsberichtigt und ab wann kann die UID angefordert werden (/showthread.php?tid=4325) |
ab wann UST abzugsberichtigt und ab wann kann die UID angefordert werden - Susanne_Mac - 20.01.2022 Hallo, ich habe einen Neugründer, wo das Gewerbe erst im April anmeldet, jetzt aber schon in der Vorbereitung ist und Ausgaben hat. Unter anderem auch Rechnungen aus Deutschland. Kann da bereits die UID angefordert werden damit die Rechnungen für ihn als Reverse Charge ausgestellt werden können? Und bei den Rechnungen aus Österreich die er jetzt auch schon bekommt, kann da auch der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden? Danke für eure Hilfe RE: ab wann UST abzugsberichtigt und ab wann kann die UID angefordert werden - Manfred - 22.01.2022 Ist der Neugründer ein Einzelunternehmer - dann ja für alle Fragen Vergessen Sie den Fragebogen - Formular Verf.. - nicht mfg M. Haslinger RE: ab wann UST abzugsberichtigt und ab wann kann die UID angefordert werden - Susanne_Mac - 24.01.2022 Danke für die Nachricht, ja, er ist Einzelunternehmer. Also kann ich beim Finanzamt für ihn jetzt schon die UID anfordern und für den Kauf angeben? Obwohl er das Gewerbe erst im April anmeldet. Danke und schöne Grüße Susanne RE: ab wann UST abzugsberichtigt und ab wann kann die UID angefordert werden - Manfred - 28.01.2022 Warum will der Klient das Gewerbe erst im April anmelden? RE: ab wann UST abzugsberichtigt und ab wann kann die UID angefordert werden - GerhardKollmann - 28.03.2022 Aus meinem Buch "Umsatzsteuer leicht verständlich, Seite 21, Fachbuchverlag Grundner, 6. Auflage: Die Unternehmereigenschaft beginnt bereits mit den ersten Vorbereitungshandlungen (Anmietung eines Verkaufslokals oder Büros, Einkauf von Handelswaren, Anschaffung von Inventar, Werbung) und endet mit dem letzten Akt der Unternehmenstätigkeit (Geschäftsveräußerung, Empfang oder Ausstellung von Rechnungen auch nach Einstellung des Betriebes, z.B. Eingangsrechnung des Steuerberaters, Mietaufwand für Geschäftslokal bei nicht zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe sofort kündbarem Mietvertrag). Für diesen gesamten Zeitraum besteht auch der Anspruch auf eine UID (Art 28 UStG). Ausführlich Rz 193 ff UStR. Zur Begründung der Unternehmereigenschaft ist es nicht erforderlich, dass bereits tatsächlich Umsätze bewirkt werden, es genügt vielmehr ein Tätigwerden zum Zwecke des späteren Bewirkens von Umsätzen. Die ausgeübte Tätigkeit muss ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt sein und dies muss nach außen in Erscheinung treten (VwGH 3.5.1968, 1081/66). Als Nachweis für die Ernsthaftigkeit sind Vorbereitungshandlungen anzusehen, wenn bezogene Gegenstände oder in Anspruch genommene Leistungen ihrer Art nach nur zur unternehmerischen Verwendung oder Nutzung bestimmt sein können oder in einem objektiven und zweifelsfrei erkennbaren Zusammenhang mit der beabsichtigten unternehmerischen Tätigkeit stehen (unternehmensbezogene Vorbereitungshandlungen). Solche Vorbereitungshandlungen können zB sein der Erwerb umfangreichen Inventars (Maschinen, Fuhrpark), Wareneinkauf, Anmieten von Büro- oder Lagerräumen, Erwerb eines Grundstückes, Auftrag zu einer Rentabilitätsstudie, Beauftragung eines Architekten, Durchführung einer größeren Anzeigenaktion. |