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Kurzarbeit - Aussetzung Beratungsgespräche - Druckversion

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Kurzarbeit - Aussetzung Beratungsgespräche - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.01.2022

Kurzarbeit - Aussetzung Beratungsgespräche

Quelle: Corona UnternehmerInnen-Info, Update 21. Jänner 2022

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Entwicklung werden die verpflichtenden Beratungsgespräche für neue Kurzarbeitsanträge (von Firmen die in Phase 4 nicht in Kurzarbeit waren) auch im Februar 2022 ausgesetzt.

Begehren deren Projektlaufzeit bis einschließlich 28. Februar 2022 beginnt, benötigen vor der Beantragung keine verpflichtende Beratung.

Nach derzeitigem Stand der Dinge sind für geplante Kurzarbeitsbegehren mit einem Start nach 28. Februar 2022 diese Beratungsgespräche verpflichtend durchzuführen.