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Nicht erscheinen am Arbeitsplatz - Buak - Druckversion

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Nicht erscheinen am Arbeitsplatz - Buak - Ariane - 15.07.2019

Ein Mitarbeiter hatte bis zum Donnerstag den 11. Juli 2019 Urlaub. Am Freitag und Montag ist er nicht zur Arbeit erschienen. Er ist telefonisch nicht erreichbar.
Muss ich bei der SV eine Abmeldung durchführen mit Ende des Entgeltanspruches 11. Juli und DV noch aufrecht? Oder muss ich noch abwarten, bis sich der Mitarbeiter meldet.

Was ich bei der Buak zu beachten habe, kläre ich am besten direkt ab.

Heute wird noch ein Schreiben an den Mitarbeiter versendet, dass er sich unverzüglich melden soll.

Was habe ich noch zu beachten?

Liebe Grüße
Ariane


RE: Nicht erscheinen am Arbeitsplatz - Buak - Wilhelm Kurzböck - 16.07.2019

Hier ist empfohlen, vorerst den Abmeldegrund "29" zu verwenden (Ende SV, Beschäftigung aufrecht).

Alles andere muss geklärt werden, wenn klar ist, was mit dem Mitarbeiter wirklich los ist.