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Kleinunternehmerpauschale - Eva Maria - 01.02.2022 20% Ausgabenpauschale werden nur für Betriebe gemäß Dienstleistungsverordnung angewendet. Nun habe ich ein Bauhilfsgewerbe (der Kunde kauft das Material selbst), bei welchem eigentlich nur die Arbeitskraft verrechnet wird. Es gibt keinen Wareneinkauf. Also ein Dienstleistungsbetrieb. Dieser scheint in der Dienstleistungsverordnung aber nicht auf. Kann ich nun die 45% Ausgabenpauschale plus SV-Beiträge abziehen? Meiner Meinung nach kann ich die 45% anwenden. Aber ich bin mir halt wie immer bei unseren Gesetzen sehr unsicher. Danke für eure Meinung. RE: Kleinunternehmerpauschale - PELA - 20.03.2022 Ja ich würde auch die 45% nehmen!!! LG RE: Kleinunternehmerpauschale - Eva Maria - 20.03.2022 Durch Eingabe der Firmenkennzahl kommt automatisch 45% Abzug. Habe inzwischen auch schon den ESt-Bescheid erhalten. mfg Eva Maria |