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Abmeldung DN - Entfall des L16? - Druckversion

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Abmeldung DN - Entfall des L16? - Manuela - 16.07.2019

Liebe Forumsteilnehmer,

folgende Frage zur Abmeldung eines Dienstnehmers:
Mit Einführung der mBGM entfällt ja die Übermittlung des L16 zum Zeitpunkt der Beendigung.
Wie erfährt aber nun das Finanzamt vom Ende der Beschäftigung?

Ich habe nun den Fall, dass ein Einzelunternehmer das Dienstverhältnis mit dem einzigen Dienstnehmer mit Ende April aufgelöst hat. Nun sendet das Finanzamt eine Erinnerung, dass für Mai noch keine Lohnsteuer und kein DB bezahlt wurden. 
Reicht es, das Finanzamt einfach telefonisch darüber zu informieren, dass der Unternehmer nun keine Beschäftigten mehr hat?
Oder hätte ich ein Meldung an das Finanzamt machen müssen?

Herzlichen Dank!
lG, Manuela


RE: Abmeldung DN - Entfall des L16? - Wilhelm Kurzböck - 17.07.2019

Ich würde dem Finanzamt schreiben, dass keine Beschäftigten mehr da sind und dass die Jahreslohnzettel ja nach der neuen Rechtslage erst bis Ende Februar 2020 übermittelt werden müssen.

Vielleicht sagen Sie auch der Gemeinde schriftlich Bescheid, damit die nicht auch nervös werden.

Nachdem die Betriebsstätte ja nicht geschlossen wird, müssen Sie ja auch keine vorzeitige KommSt-Erklärung schicken.


RE: Abmeldung DN - Entfall des L16? - Manuela - 17.07.2019

Herzlichen Dank!