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Weiterverrechnung von Kosten nach DE - Druckversion

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Weiterverrechnung von Kosten nach DE - Hendrich Günter - 17.07.2019

Wir haben in Österreich (Firma) für Deutschland (Firma) eine Tankrechnung bezahlt und wir verrechnen das dann weiter - muss hier die Rechnung mit 20% Mwst ausgestellt werden?
Die Deutschen meinen ja, da wir quasi Kosten für sie bezahlt haben. 

Anfrage des NÖ-Mitglieds Gabriele


RE: Weiterverrechnung von Kosten nach DE - GerhardKollmann - 22.08.2019

Eine steuerfreie ig. Lieferung ist bei Betankung von Kraftfahrzeugen (anders natürlich etwa im Mineralölhandel) nicht möglich, daher liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger Umsatz in dem Land vor, wo getankt wurde. Dabei bleibt es auch dann, wenn diese Kosten - ggf. mehrfach - weiterverrechnet werden.
Würde man jedoch von Ö 20% USt verlangen (ohne Vorsteuerabzug), käme es zu einer systemwidrigen Doppelbelastung, da natürlich auch D keine Vorsteuer (im Erstattungsverfahren) zusteht, wenn es sich um einen PKW handelt. Dem stünden gegenüber ein stpfl. Umsatz der Tankstelle und der von Ö.
Lt. USt-Protokoll zum Salzburger Steuerdialog 2009 (der konkrete ähnlich gelagerte Fall stammt übrigens von mir selber ) kann daher die Weiterverrechnung von PKW-Kosten ohne USt erfolgen.

Rz 3984 UStR (wirksam seit 1.10.2009 über Aufforderung der EU-KOmmission):
"Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung liegt bei einer Lieferung von Treibstoff zwecks Betankung von Kraftfahrzeugen (zB LKW) oder von gewerblichen Schiffen (zB
Donauschiffe) schon deshalb nicht vor, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der erworbene Treibstoff in den anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführt wurde."