Mindestarbeitnehmerzahl für die Elternteilzeit – regelmäßiger Einsatz von fallweise Beschäftigten - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Mindestarbeitnehmerzahl für die Elternteilzeit – regelmäßiger Einsatz von fallweise Beschäftigten (/showthread.php?tid=4410) |
Mindestarbeitnehmerzahl für die Elternteilzeit – regelmäßiger Einsatz von fallweise Beschäftigten - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.03.2022 So entschied der OGH: Beschäftigt ein Arbeitgeber regelmäßig 14 „Stammarbeitnehmer*innen“ sowie ca. 115 „fallweise Beschäftigte“, sodass es insgesamt regelmäßig zum Einsatz von zumindest 21 Arbeitnehmer*innen monatlich kommt, so ist nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes die für den Rechtsanspruch auf Elternteilzeit erforderliche Mindestdienstnehmerzahl erfüllt. Anmerkung: Eine detaillierte Darstellung dieser für die HR-Praxis sehr interessanten Entscheidung erfolgt in der Doppelausgabe Nr. 4-5/2022 der WIKU-Personal aktuell. |