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KURZARBEIT: Fristgerechte und korrekte Verlängerung ab 31.3.2022 - Druckversion

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KURZARBEIT: Fristgerechte und korrekte Verlängerung ab 31.3.2022 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.03.2022

KURZARBEIT: Fristgerechte und korrekte Verlängerung ab 31.3.2022

Chefinfo  WK OÖ vom 11.03.2022

Bei vielen Unternehmen (insbesondere bei besonders betroffenen Betrieben) läuft der beantragte Förderzeitraum mit 31.3.2022 aus. Damit eine fristgerechte und korrekte Verlängerung bzw. Beendigung erfolgt, sollten folgende Detailinformationen beachtet werden:

Neue Erstbegehren und auch Verlängerungsbegehren müssen immer vor Beginn der neuerlichen Laufzeit eingebracht werden

Vorzeitige Beendigungen müssen unverzüglich und nachweislich bekannt gegeben werden

Sind Beendigungen auf das beantragte Laufzeitende zurückzuführen, besteht keine Meldepflicht – hier ist lediglich der Durchführungsbericht zu übermitteln.