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Elster Zugang - Gabriele Steinböck - 19.07.2019

Hallo,

bekommt man als Bilanzbuchhalter einen Elster-Zugang?
Falls ja, welche Meldungen bzw. Erklärungen darf man abgeben?

Konkret würde es mich für deutsche UVAs und Arbeitnehmerveranlagungen interessieren.

DANKE und liebe Grüße,
Gabi


RE: Elster Zugang - Gerlinde Halatschek - 19.07.2019

Hallo Gabi,
Ich bin österreichische Buchhalterin mit deutschem Berufsrecht und Registrierung bei der Steuerberaterkammer München.
Einen Elster-Zugang kann jeder beantragen, kann aber sehr langwierig sein. Ich empfehle Ihnen bis zu 6 Monate einzuplanen. Als österreichische Bibu dürfen Sie ausschließlich für österreichische Klienten mit einer österreichischen Steuernummer die UVA´s abgeben.
Für deutsche Klienten bzw. Unternehmer mit deutscher UID-Nummer dürfen Sie als Österreicherin ohne deutschem Berufsrecht und Registrierung keine UVAs abgeben, da Deutschland die Vergabe einer UID bereits als "fiktiven Sitz" sieht. Arbeitnehmerveranlagungen in Deutschland dürfen Sie nicht machen ohne Registrierung.
Ich empfehle Ihnen dies auch nicht zu tun, wenn Sie nicht regelmäßig Fortbildungen in Deutschland besuchen, da die Gesetze doch wesentlich anders sind (vorallem bei ANV´s) und bei Fehlern sehr hohe Bußgelder anfallen können.

Liebe Grüße
Gerlinde Halatschek
office@detorubuch.com


RE: Elster Zugang - Hendrich - 20.07.2019

Liebe Gerlinde
Danke für deine rasche Antwort, das BÖB-Netzwerk hat wieder ausgezeichnet funktioniert
Günter