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Schulungskosten aktivierbar - Druckversion

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Schulungskosten aktivierbar - Alexandra Kaiser - 24.07.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir schaffen ein Spezialfahrzeug an, welches von unseren Mitarbeitern nur durch eine Schulung bedienbar ist. Fahren kann man das Fahrzeug mit dem LKW-Führerschein, aber die Spezialausstattung ist nur durch fachkundiges Personal möglich. Für mich stellt sich nun die Frage, ob man die Schulungskosten aktiviert oder als Sofortaufwand verbucht. Das Fahrzeug ist im Grunde genommen "betriebsbereit", was mich ein wenig verunsichert. Die Schulung steht aber im direkten Zusammenhang mit der Anschaffung. Vielen Dank für Ihre Antworten.


RE: Schulungskosten aktivierbar - Steuerexperte - 24.07.2019

Sehr geehrte Frau Kaiser,

Ausbildungskosten für die Bedienung eines Spezialfahrzeuges sind meines Erachtens keine aktivierungspflichtigen Anschaffungsnebenkosten, da sie mit den betreffenden Mitarbeitern und nicht mit der Anlage verbunden sind (siehe auch EStR Rz 2186 ff).

Viele Grüße


RE: Schulungskosten aktivierbar - Alexandra Kaiser - 25.07.2019

Vielen Dank für Ihre Antwort!