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Vortragender mit Gewerbeschein - andreas - 12.12.2018 Hallo, Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen sind ja meist freie Dienstnehmer und somit im ASVG (nicht Hauptberuf usw). Wenn ein Immobilientreuhänder (Gewerbeschein) aber zu Immobilien vorträgt, ist das dann auf jeden Fall im Rahmen seines Gewerbescheins und somit im GSVG? ASVG könnte ja wegen der pauschalierten Aufwandsentschädigung günstiger sein. Danke im Voraus! Andreas RE: Vortragender mit Gewerbeschein - Wilhelm Kurzböck - 16.12.2018 Streng genommen müsste die Wissensvermittlung Gegenstand des Gewerbescheines sein, damit auch das Vortragen davon sv-rechtlich vorrangig (über das GSVG) abgedeckt ist. Allerdings wird dies in der Praxis zumeist "nicht so eng" gesehen, sodass es derzeit noch ausreicht, dass ein fachlicher Zusammenhang zwischen Gewerbe und Vortrag besteht, um das freie Dienstverhältnis dem GSVG zuteilen zu können. Umgekehrt ist nicht jeder Vortrag automatisch ein freies Dienstverhältnis, gerade Einsätze in Lehrgängen könnten das Vertragsverhältnis zum echten Dienstverhältnis werden lassen. |