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Verlängerung des Risikofreistellungszeitraumes auch für Beamt`*innen und Vertragsbedienstete - Druckversion

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Verlängerung des Risikofreistellungszeitraumes auch für Beamt`*innen und Vertragsbedienstete - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.04.2022

Durch Verordnung wurde nun auch für Beamt*innen und Vertragsbedienstete der Zeitraum der möglichen Covid-19-Risikofreistellung über den 31.3.2022 verlängert und zwar (vorläufig) für die Zeit von 1.4. bis 31.5.2022

Zum Text dieser Verordnung (BGBl. II Nr. 132, ausgegeben am 31.03.2022) geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2022/132/20220331