Fachforum für Rechnungswesen
KUA Ausfallstunden - Druckversion

+- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum)
+-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4)
+--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5)
+--- Thema: KUA Ausfallstunden (/showthread.php?tid=4508)



KUA Ausfallstunden - KMst - 01.04.2022

Bitte um Hilfe bei folgendem Problem:

Bei einer Abrechnung von Kurzarbeit haben sich im Monat März unerwartet viel Arbeitsstunden ergeben, sodass sich nach Ansetzen der verpflichtenden Urlaubswoche bei den Ausfallstunden ein kleiner Minusbetrag ergibt. Bei Erstellen der Projektdatei erfolgt auch ein Hinweis darauf. Da das KUA-Projekt mit März zu Ende ist kann ich die Urlaubswoche auch nicht aufs nächste Monat verschieben. 
 
Kann ich die Projektdatei trotz Minusausfallstunden so abgeben?
Hat das irgendwelche Konsequenzen, außer dass dieser kleine Minusausfallstundenbetrag vom AMS betragsmäßig rückgefordert wird?

Danke im voraus und liebe Grüße


RE: KUA Ausfallstunden - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.04.2022

Das bedeutet, dass Sie keine Ausfallstunden haben, nicht mehr und nicht weniger und sich dadurch einen Monat von der Höchstdauer (24 Monate) ersparen.

Ich würde diese Frage jedoch sicherheitshalber noch technisch mit dem AMS besprechen, wie Sie hier am besten vorgehen sollten.

Aber irgendwelche Sanktionen brauchen Sie im Normalfall deshalb nicht zu befürchten.

Falls Sie vom AMS hier eine Anleitung erhalten haben, wären wir über eine Rückmeldung hier dankbar. Denn vielleicht ergeht es ja anderen demnächst auch so.

Es geht hier weniger um eine Rechtsfrage, sondern um eine praktische technische Abwicklungsfrage und da kann uns nur da AMS selber sagen, wie die Dinge laufen.

Ich vermute mal, dass Sie die Datei ohne Weiteres werden übermitteln können.


RE: KUA Ausfallstunden - KMst - 02.05.2022

Problemlösung:

Die Minusstunden entstanden erst aufgrund der Annahme, dass noch eine weitere Woche Urlaub verpflichtend angesetzt werden müsste. Aufgrund dem Umstand, dass jene Monate ohne Ausfallstunden jedoch gar nicht zur Berechnung des verpflichtenden Urlaubskonsums herangezogen werden müssen hat sich das Problem dann von selbst gelöst.