Dreiecksgeschäft - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Steuern (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=6) +--- Thema: Dreiecksgeschäft (/showthread.php?tid=4524) |
Dreiecksgeschäft - Hendrich Günter - 07.04.2022 Eine Frage der Kollegin Alexandra aus NÖ: Unternehmer in Österreich mit ATU Nummer, bestellt in Deutschland bei einem Unternehmen, dieses hat ebenfalls eine UID Nummer. Ware (Uhren, Schmuck, Taschen). Die Rechnung kommt vom Deutschen Unternehmer mit beiden UID Nummern und keinem MWST Ausweis. Als Zusatz steht im Text ganz unten klein gedruckt. "Diese Lieferung ist Teil eines Dreiecksgeschäftes gem. Art. 28c E (3) der 6. EU Richtline und die Steuerschuldnerschaft verlagert sich auf den Empfänger. Wie ist der Sachverhalt zu behandeln, die Lieferung kommt von dem Unternehmen, bei dem telefonisch bestellt wurde. Danke für eure Unterstützung Günter Hendrich, NÖBBC RE: Dreiecksgeschäft - GerhardKollmann - 08.04.2022 Das hängt vom Sachverhalt ab (egal ob Ö das wusste oder nicht). Offenbar hatte DE die Ware nicht lagernd, bei einem Unternehmer in einem anderen EU-Staat bestellt (nennen wir ihn z.B. IT, Beginn der Warenbewegung in Italien) und den gesamten Transport von IT zu Ö organisiert ("unmittelbare Warenbewegung"), ohne beim Einkauf die UID des Abgangsstaates zu verwenden. Damit ist der erste Umsatz von IT zu D die bewegte Lieferung. Dann wäre AT als dritter Unternehmer in der Reihe der sog. "Empfänger" eines Dreiecksgeschäftes: UVA: Kz 057 und 066 Manchmal sind solche Hinweise (hab ich in der Praxis auch schon gesehen) leider einfach nur pauschal vorgedruckt (sicherheitshalber nach dem Motto: "hilft's nicht, so schadet es auch nicht"), ohne dass ein Dreiecksgeschäft tatsächlich vorliegt. Gibt es also z.B. gar keinen Vorlieferanten, käme es bei Ö zum ig Erwerb mit Vorsteuerabzug als Empfänger einer igL von D. RE: Dreiecksgeschäft - Alexand - 09.04.2022 (08.04.2022, 11:22)GerhardKollmann schrieb: Das hängt vom Sachverhalt ab (egal ob Ö das wusste oder nicht). Offenbar hatte DE die Ware nicht lagernd, bei einem Unternehmer in einem anderen EU-Staat bestellt (nennen wir ihn z.B. IT, Beginn der Warenbewegung in Italien) und den gesamten Transport von IT zu Ö organisiert ("unmittelbare Warenbewegung"), ohne beim Einkauf die UID des Abgangsstaates zu verwenden. Damit ist der erste Umsatz von IT zu D die bewegte Lieferung.Sehr geehrter Herr Kollmann, danke für Ihre Antwort. Nach weiterer Forschung habe ich folgendes rausgefunden: Ich habe der Firma ein Email geschickt und nachgefragt wieso dieser Zusatz steht obwohl Poststempel von Deutschland ist und auch der Lieferschein. Folgende Antwort bekoamm ich: Bezüglich Ihrer Frage was die Rechnungslegung angeht kann ich Ihnen mitteilen, dass der Zusatz "Diese Lieferung ist Teil eines Dreiecksgeschäftes gem. Art. 28c E (3) der 6. EU Richtline und die Steuerschuldnerschaft verlagert sich auf den Empfänger.” schon korrekt ist. Unser Lager befindet sich in Holland und die Ware wird aus Holland verschickt, deswegen gibt es hier der Zusatz mit Dreieckgeschäft. Für mich ist das nach wie vor unklar. Bei einem Dreiecksgeschaft sind drei Unternehmen aus Drei EU Mitgliedsländern. Ist dies jetzt in der Uva unter der Kennzahl 57 und 66 zu erfassen, ZM bin wirklich ratlos ..... Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für Ihre Antwort. Liebe Grüße Alexandra RE: Dreiecksgeschäft - GerhardKollmann - 26.05.2022 Verschickt ein deutscher Unternehmer eine Ware von s e i n e m Lager aus Holland an einen ö Unternehmer, handelt es sich um eine in den NL steuerfreie ig. Lieferung und in Ö um einen ig. Erwerb. Wenn nur 2 Unternehmer beteiligt sind, ist ein Dreiecksgeschäft nicht möglich. So wird der Fall geschildert. Anders, wie bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt, wenn der deutsche Unternehmer die Ware von einem a n d e r e n Unternehmer aus den NL bestellt und die Warenbewegung unmittelbar von NL nach Ö erfolgt. Dann Reverse Charge bei Ö (057 und 066). |