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Langzeit-Kurzarbeitsbonus - SV-Beitragsgrundlage - welcher Wert ist maßgeblich? - Druckversion

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Langzeit-Kurzarbeitsbonus - SV-Beitragsgrundlage - welcher Wert ist maßgeblich? - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.04.2022

Langzeit-Kurzarbeitsbonus - SV-Beitragsgrundlage - welcher Wert ist maßgeblich?

Aus meiner Studiengruppe der "WIKU-Personalverrechnungs-Akademie" erreichte mich heute zum Thema "Langzeit-Kurzarbeitsbonus" folgende interessante Anfrage:

Nachdem eine der Kriterien für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus lautet, dass die SV-Beitragsgrundlage des Kalendermonats Dezember  2021 den Betrag von € 2.775,00 nicht überschreiten durfte, stellt sich die Frage, ob hier jene ungekürzte Beitragsgrundlage gemeint ist oder jene SV-Beitragsgrundlage, von der die Dienstnehmeranteile berechnet und in Abzug gebracht werden.


Beispiel:
Im Dezember 2021 betrug das Mindestbruttoentgelt (= tatsächliches Brutto während der Kurzarbeit im Dezember 2021)  € 2.080,90.
Die ungekürzte SV-Beitragsgrundlage betrug im Dezember 2021 € 2.800,00.


Lösung:
Maßgeblich ist hier der Wert von € 2.800,00, weshalb der Langzeit-Kurzarbeitsbonus wegen der zu hohen SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 nicht zusteht.


Der nächste Lehrgang der WIKU-Personalverrechnungsakademie startet im Jänner 2023. Informationen erhalten Sie demnächst dazu.

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