Schweizer werden in Österreich beschäftigt - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Schweizer werden in Österreich beschäftigt (/showthread.php?tid=4540) |
Schweizer werden in Österreich beschäftigt - Marilyn - 13.04.2022 Hallo an Alle :) ich brauche unbedingt Hilfe, habe einen Fall den ich und meine Kollegen noch nie hatten. Unser Verein, ein Theater, in Österreich möchte zwei Schweizer für 4 Monate in Österreich beschäftigen. Einer davon ist in der Schweiz selbstständig der andere nicht. Von beiden bekam ich das Formular A1 - Antrag zur Weitergeltung des schweizerischen Sozialversicherungsrechts während einer vorübergehenden Tätigkeit im Ausland Aufgrund dessen beharrt der Verein darauf die Schweizer sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei abzurechnen. Wie soll ich in solch einem Fall die Schweizer anmelden bzw. abrechnen? Danke für eure Hilfe. Mit lieben Grüßen Marilyn RE: Schweizer werden in Österreich beschäftigt - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.04.2022 Das von Ihnen genannte Dokument kann man im Wesentlichen dann in Österreich dazu verwenden, um eine sv-freie Abrechnung vorzunehmen, wenn in der Schweiz eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, welche jener Tätigkeit, die in Österreich unselbständig ausgeübt wird, entspricht. Ob dies der Fall ist oder nicht, kann ich natürlich von außen nicht beurteilen. Zudem sollte es sich nicht um einen "Antrag" im eigentlichen Sinne handeln, sondern schon um das Versicherungsdokument A1, das für diese Zwecke vom Schweizerischen Versicherungsträger ausgestellt wurde. Die ÖGK hat vor kurzem allerdings die Broschüre "Auslandstätigkeit - wer wo versichert ist" aktualisiert herausgegeben, die Sie hier finden: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.883361&portal=oegkdgportal Eine Steuerfreiheit bekommen wir mit diesem Dokument aber nicht hin. Woraus der Wunsch nach steuerfreier Abrechnung resultiert, müsste man separat klären, so wie ich allgemein empfehle, dass man sich ev. eine Beratung für den Fall gönnt. |