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Corona-Krankenstand und Pendlerpauschale - Druckversion

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Corona-Krankenstand und Pendlerpauschale - Tiarel - 20.04.2022

Lieber Herr Kurzböck, 

wenn ein Mitarbeiter in Quarantäne ist und gleichzeitig erkrankt ist gilt für die Pendlerpauschale diese Zeit dennoch als Quarantäne oder als Krankenstand (mit entsprechender Krankmeldung des Arztes)? 

Wir haben einen Fall, in dem ein Mitarbeiter (normalerweise kein Homeoffice, für die Zeit der Absonderung wurde ihm der Laptop vorbeigebracht) für 7 Arbeitstage in Quarantäne war, davon 3 Tage mit Fieber erkrankt war und die restlichen 4 Tage im Homeoffice arbeiten konnte. 

Wird für das Pendlerpauschale nun 7 Tage (gesamte Quarantäne) oder 4 Tage (Quarantäne, die er nicht erkrankt war) rausgestrichen?

Vielen Dank.


RE: Corona-Krankenstand und Pendlerpauschale - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.04.2022

Die pragmatische Lösung lautet:

Solange die behördliche Absonderung gilt, befindet sich der Arbeitnehmer in Quarantäne, auch wenn er krank ist (das wird ja bei insgesamt nicht wenigen Leuten zutreffen).

Das wiederum bedeutet auch, dass die Pendlerpauschale (leider) für diese gesamte Zeit der Quarantäne keine Berücksichtigung findet.

Die Überschneidung Quarantäne und Krankenstand war schon vor Corona eine sehr "unscharfe Sache". Die pragmatische Handhabung ist mir persönlich die liebste Variante.

Soweit ich weiß, korrigiert auch die ÖGK (wenn auch im Nachhinein) diesbezügliche Krankmeldungen, wenn die behördliche Quarantäne im Nachhinein dann bestätigt "auftaucht".