KV Istlohnerhöhung Fahrschulen - Wortlaut der Definition - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: KV Istlohnerhöhung Fahrschulen - Wortlaut der Definition (/showthread.php?tid=4573) |
KV Istlohnerhöhung Fahrschulen - Wortlaut der Definition - beate_s - 25.04.2022 Hallo, laut KV der Fahrschulen ist unter Punkt C wie folgt geregelt: Die Ist-Gehälter der Angestellten (das sind die über den kollektivvertraglichen Mindestgehältern liegenden Überzahlungen) sind am 1.4.2022 um 3,8% zu erhöhen. Bis jetzt habe ich immer KV+Überzahlung genommen den Gesamtbetrag +3,8% und dann den KV Anteil herausnotiert (heuer +90 im Vgl zum Vj) Rest war dann überzahlung. Durch den Satz in der Klammer könnte man es aber auch verstehen, dass man den KV Anteil +90€ rechnet und rein nur der Teil, welcher die ÜZ darstellt +3,8% erhöht. Kann mir dazu bitte jemand Klarheit schaffen - vielen Dank im Voraus. lg Beate RE: KV Istlohnerhöhung Fahrschulen - Wortlaut der Definition - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.04.2022 Ich denke, dass die erste von Ihnen wiedergegebene Variante passt. RE: KV Istlohnerhöhung Fahrschulen - Wortlaut der Definition - beate_s - 25.04.2022 ok danke! dann also wie gehabt weitermachen :-) |