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Verlustersatz und FKZ 800.000 - Druckversion

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Verlustersatz und FKZ 800.000 - Ute Ehmann - 27.04.2022

Liebe KollegInnen,

ein Kunde hat für Jan - Juni 21 den FKZ 800.000 erhalten. Ausgezahlt wurde er im Sept. 21.
Nun hat er für Juli - Dez. 21 den Verlustersatz II beantragt. 

Frage: Muss man bei der Verlustberechnung den FKZ 800.000 als Einnahme dazuzählen? Und wenn ja in welcher Höhe? Also gesamter Betrag oder reduzierter Betrag ohne Unternehmerlohn.

Herr Dillinger, FA Salzburg sagt ja. Cofag sagt nein?! Was sind Eure Erfahrungen?
Ergänzungsgutachten läuft.

Herzlichen Dank!
Ute Ehmann