Verhinderung Dienstantritt - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Verhinderung Dienstantritt (/showthread.php?tid=4593) |
Verhinderung Dienstantritt - Christoph0105 - 28.04.2022 Hallo, hab folgende Frage: DN hat Dienstvertrag unterschrieben. 1 Arbeitsstag ist der 02.05.22. DV mit probemonat und befristung. Haben eine nachricht von angehörigen erhalten, dass dn einen schweren unfall hatte, dn befindet sich im künstlichen tiefschlaf, arbeitsantritt zum 02.05 ist ausgeschlossen. Muss man jetzt eine anmeldung zum 02.05. Bei der ögk machen? Danke RE: Verhinderung Dienstantritt - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2022 Nein, da der Dienstantritt ja nicht stattfindet. RE: Verhinderung Dienstantritt - ThG - 01.05.2022 Bzw. wenn die Anmeldung bereits erfolgte, ist diese wieder zu stornieren. |