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Generalkollektivvertrag „Corona-Maßnahmen“ läuft aus - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.04.2022 Generalkollektivvertrag „Corona-Maßnahmen“ läuft aus Der Generalkollektivvertrag Corona-Maßnahmen ist bis 30.4.2022 befristet. Seine Bestimmungen wirken nicht nach. Das bedeutet nach einer Auskunft der Wirtschaftskammer Österreich unter anderem auch, dass ab 1.5.2022 Arbeitnehmer*innen keinen Anspruch mehr auf eine „10-Minuten-Pause von der Maske“ nach 3-stündigem Maskentragen haben. Anmerkung "WIKU": Der Vollständigkeit halber darf auf Ausführungen auf der Seite des Arbeitsinspektorates verwiesen werden, die wie folgt lauten: "Zur Tragedauerbeschränkung von FFP2-Masken liegen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse vor, die in der DGUV 112-190 aufgeführt sind: Bei einer filtrierenden Halbmaske ohne Ausatemventil muss nach spätestens 75 Minuten eine Unterbrechung (Pausen oder Tätigkeiten, die ohne Maske durchgeführt werden können) des Tragens zur Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht werden. Diese Erholungszeit muss mindestens 30 Minuten dauern. (Bei geringer körperlicher Belastung kann die Tragedauer auch überschritten werden, die DGUV-Regel sieht hier eine mögliche Erhöhung um 50 % vor.)." Quelle: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/Atemschutz_PSA.html |