Unternehmensübergang - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Berufsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=8) +--- Thema: Unternehmensübergang (/showthread.php?tid=4605) |
Unternehmensübergang - Parisa - 01.05.2022 Hi meine Liebe ich habe bezüglich Unternehmensübergang frage, kann mir jemanden Anhand eines Beispiel es schildern ? ich habe so verstanden das der Erwerber immer haftet nach UGB 39 aber die Fünf Jahren Frist verstehe ich nicht ich bedanke mich im voraus Parisa RE: Unternehmensübergang - Dr Felix Karl Vogl - RA + StB - 27.10.2022 Liebe/r Parisa, Es ist nicht so schwer, wie es aufgrund des Gesetzestextes den Anschein machen mag: Wenn der Erwerber unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse übernimmt, haftet der Veräußerer für Verbindlichkeiten aus diesen Rechtsverhältnissen nur dann, wenn die innerhalb von 5 Jahren ab dem Unternehmensübergang fällig werden. Und für diese Verbindlichkeiten wiederum verjährt die Haftung des Veräußerers spätestens 3 Jahren nach Fälligkeit. Beispiel: Erwerber übernimmt endfälligen Bankkredit, der in 7 Jahren ab dem Unternehmensübergang fällig wird – Veräußerer haftet für diesen Bankkredit nicht mehr, weil die Fälligkeit der Forderung später als 5 Jahre nach dem Unternehmensübergang eintritt. Beispiel: Erwerber übernimmt endfälligen Bankkredit, der in 4 Jahren ab dem Unternehmensübergang fällig wird – Veräußerer haftet für diesen Bankkredit, weil die Fälligkeit der Forderung innert 5 Jahren nach dem Unternehmensübergang eintritt. Die Haftung des Veräußerers verjährt dann spätestens innert 3 Jahren nach Ablauf der zuvor genannten 4 Jahre. --------------------- Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt & Steuerberater Penthouse Alpina Bahnhofstraße 34 Top 12 6780 Schruns Österreich/Austria Telefon: +43 (0) 5556 21021 Telefax: +43 (0) 5556 21021-99 E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-steuerberater.at Website: www.rechtsanwalt-steuerberater.at Bei sämtlichen Stellungnahmen in diesem Forum handelt es sich um allgemeine Einschätzungen, die eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können und sollen, sowie um reine Gefälligkeiten, weshalb für die Richtigkeit des Inhaltes sämtlicher Stellungnahmen jedwede Haftung abgelehnt wird. |