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Unternehmensübergang - Druckversion

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Unternehmensübergang - Parisa - 01.05.2022

Hi meine Liebe

ich habe bezüglich Unternehmensübergang frage, kann mir jemanden Anhand  eines Beispiel  es schildern ? ich habe so verstanden das der Erwerber immer haftet nach UGB 39 aber die Fünf Jahren Frist verstehe ich nicht 

ich bedanke mich im voraus 
Parisa


RE: Unternehmensübergang - Dr Felix Karl Vogl - RA + StB - 27.10.2022

Liebe/r Parisa,

Es ist nicht so schwer, wie es aufgrund des Gesetzestextes den Anschein machen mag:

Wenn der Erwerber unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse übernimmt, haftet der Veräußerer für Verbindlichkeiten aus diesen Rechtsverhältnissen nur dann, wenn die innerhalb von 5 Jahren ab dem Unternehmensübergang fällig werden. Und für diese Verbindlichkeiten wiederum verjährt die Haftung des Veräußerers spätestens 3 Jahren nach Fälligkeit.

Beispiel: Erwerber übernimmt endfälligen Bankkredit, der in 7 Jahren ab dem Unternehmensübergang fällig wird – Veräußerer haftet für diesen Bankkredit nicht mehr, weil die Fälligkeit der Forderung später als 5 Jahre nach dem Unternehmensübergang eintritt.

Beispiel: Erwerber übernimmt endfälligen Bankkredit, der in 4 Jahren ab dem Unternehmensübergang fällig wird – Veräußerer haftet für diesen Bankkredit, weil die Fälligkeit der Forderung innert 5 Jahren nach dem Unternehmensübergang eintritt. Die Haftung des Veräußerers verjährt dann spätestens innert 3 Jahren nach Ablauf der zuvor genannten 4 Jahre.


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Dr. Felix Karl Vogl
Rechtsanwalt & Steuerberater
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