Kurzarbeit - Mitarbeiterstände - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Kurzarbeit - Mitarbeiterstände (/showthread.php?tid=4607) |
Kurzarbeit - Mitarbeiterstände - KMst - 02.05.2022 Bitte um Hilfestellung: Wir haben einen Betrieb, der organisatorisch in zwei Bereiche aufgeteilt ist und aus diesem Grund auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kurzarbeit ging. Nach außen hin ist es aber dennoch 1 Betrieb (nur eine Beitragskontonummer) Frage: welcher Mitarbeiterstand ist nun beim Ausfüllen der Sozialpartnervereinbarung & Durchführungsbericht relevant - jener des jeweiligen Betriebsteiles der in Kurzarbeit geht, oder ist hier immer der Gesamtbeschäftigtenstand anzugeben? In der Sozialpartnervereinbarung steht "Zahl der Beschäftigten im Betrieb bzw. Betriebsteil" - was mich eigentlich zu jener Interpretation führte mich hier auch nur auf den jeweiligen Betriebsteil zu beziehen. Seitens des AMS erhalte ich zu meiner Fragestellung je nach Ansprechpartner leider immer wieder unterschiedliche Antworten, sodass ich mich nicht mehr auskenne. Vielen Dank im Voraus & lg RE: Kurzarbeit - Mitarbeiterstände - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.05.2022 Normalerweise sollten es jene Beschäftigtenzahl jeweils sein, auf welche sich das konkrete Projekt bezieht. Wenn also zwei voneinander organisatorisch abgegrenzte Bereiche mit unterschiedlichen SPV und unterschiedlichen Projektnummern zu unterschiedlichen Zeiten in die Kurzarbeit gehen, dann ist jener Beschäftigtenstand maßgeblich, welcher dem abgegrenzten Teilbereich entspricht. Wenn ein Betrieb vier Niederlassungen hat und es geht vorerst EINE Niederlassung in die Kurzarbeit, so bezieht sich alles auf diese eine Niederlassung und nicht auf den Gesamtbetrieb. |