Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2022 - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: BÖB News (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: News & wichtige Infos (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=2) +--- Thema: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2022 (/showthread.php?tid=4655) |
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2022 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.05.2022 Glasindustrie – KV-Abschluss per 1.6.2022 • Erhöhung der KV-Gehälter/Löhne um 4,9 % • Erhöhung der IST-Gehälter/Löhne um 4,8 % (mindestens € 100,00) • Erhöhung der Lehrlingseinkommen o im ersten Lehrjahr um 10,0 % o in den anderen Lehrjahren um 4,9 % • Erhöhung der KV-Zulagen um 4,9 % • Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 4,8 % • Erhöhung der Reisekosten und Aufwandsentschädigungen um 3,9 % Konditoren Kärnten – KV-Abschluss per 1.5.2022 • Erhöhung der KV Löhne um durchschnittlich 4,4 % • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,7 % Konditoren Vorarlberg – KV-Abschluss per 1.5.2022 • Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 3,9 % • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um € 20,00 Lederwaren- und Kofferindustrie – KV-Abschluss per 1.6.2022 • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Löhne um 4,3 % • Erhöhung der IST-Gehälter um 4,3 % • Aufrechterhaltung der Überzahlung • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,5 % • Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,3 % • Der 24.12. ist künftig bezahlt arbeitsfrei Schuhindustrie – KV-Abschluss per 1.6.2022 • Erhöhung der KV-Löhne/Gehälter um 4,55 % • Erhöhung der IST-Löhne/Gehälter um 4,55 % • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,55 % • Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,34 % • Urlaubszuschuss 2022 wird von der erhöhten Basis gerechnet • 24. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei RE: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2022 - PRad - 23.05.2022 Zahnärzte - Abschluss per 01.06.2022: Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, mit der Gewerkschaft einen neuen Kollektivvertrag abzuschließen. Zusammengefasst ergeben sich folgende Neuerungen: • Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter inkl. Gefahrenzulage um 9 % (letzte Erhöhung war vor mehr als 3 Jahren) • Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden (und aliquote Reduktion der Arbeitszeit bei Teilzeitangestellten) • Keine Aliquotierung der Gehälter bei ZAss in Ausbildung • Anrechnung von Karenzzeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (bei Dienstjubiläen etc.) • Wirksamkeit ab 1. Juni 2022 • Keine Ist-Lohn-Erhöhung! Den gesamten Text des neuen Kollektivvertrags finden Sie https://www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/shared/infocenter/amtliche_mitteilungen/ZASSG_VO_KV/%C3%96Z%C3%84K_KV_2022_190522.pdf |