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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2022 - Druckversion

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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2022 - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.05.2022

Glasindustrie – KV-Abschluss per 1.6.2022
• Erhöhung der KV-Gehälter/Löhne um 4,9 %
• Erhöhung der IST-Gehälter/Löhne um 4,8 % (mindestens € 100,00)
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen
o im ersten Lehrjahr um 10,0 %
o in den anderen Lehrjahren um 4,9 %
• Erhöhung der KV-Zulagen um 4,9 %
• Erhöhung der innerbetrieblichen Zulagen um 4,8 %
• Erhöhung der Reisekosten und Aufwandsentschädigungen um 3,9 %


Konditoren Kärnten – KV-Abschluss per 1.5.2022
• Erhöhung der KV Löhne um durchschnittlich 4,4 %
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,7 %


Konditoren Vorarlberg – KV-Abschluss per 1.5.2022
• Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 3,9 %
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen um € 20,00


Lederwaren- und Kofferindustrie – KV-Abschluss per 1.6.2022
• Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Löhne um 4,3 %
• Erhöhung der IST-Gehälter um 4,3 %
• Aufrechterhaltung der Überzahlung
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,5 %
• Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,3 %
• Der 24.12. ist künftig bezahlt arbeitsfrei


Schuhindustrie – KV-Abschluss per 1.6.2022
• Erhöhung der KV-Löhne/Gehälter um 4,55 %
• Erhöhung der IST-Löhne/Gehälter um 4,55 %
• Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,55 %
• Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien um 4,34 %
• Urlaubszuschuss 2022 wird von der erhöhten Basis gerechnet
• 24. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei


RE: Kollektivvertragsaktualisierungen KW 20/2022 - PRad - 23.05.2022

Zahnärzte - Abschluss per 01.06.2022:


Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist es gelungen, mit der Gewerkschaft einen neuen Kollektivvertrag abzuschließen.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Neuerungen:
•             Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter inkl. Gefahrenzulage um 9 % (letzte Erhöhung war vor mehr als 3 Jahren)
•             Reduzierung der Arbeitszeit von 40 auf 38 Stunden (und aliquote Reduktion der Arbeitszeit bei Teilzeitangestellten)
•             Keine Aliquotierung der Gehälter bei ZAss in Ausbildung
•             Anrechnung von Karenzzeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (bei Dienstjubiläen etc.)
•             Wirksamkeit ab 1. Juni 2022
•             Keine Ist-Lohn-Erhöhung!
Den gesamten Text des neuen Kollektivvertrags finden Sie https://www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/shared/infocenter/amtliche_mitteilungen/ZASSG_VO_KV/%C3%96Z%C3%84K_KV_2022_190522.pdf