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Freiwillige Überzahlung - Druckversion

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Freiwillige Überzahlung - Christoph0105 - 25.05.2022

Hallo, 

kann man mit einem DN eine Einzelvereinbarung (mit Widerrufsrecht) über eine zusätzliche "freiwillige Überzahlung" zum Monatslohn treffen und das diese nur 12 mal im Jahr und nicht 14 mal im Jahr zur auszalung kommt. (KV Metallt. Industrie)

Danke


RE: Freiwillige Überzahlung - Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.05.2022

Die Konsequenzen eines vereinbarten Entgelts lassen sich durch Vereinbarung leider nicht immer verhindern.

Ich müsste mir den konkreten Kollektivvertrag und dessen Einträge ansehen (was ich mir aber erspare, da es da einfach auch mehrere Kollektivverträge gibt und ich im Forum keine KV-Analysen anbieten kann), denke aber dass es klüger wäre die Überzahlung monatlich geringer anzusetzen und sie dann in weiterer Folge somit auch in UZ und WR einzubeziehen, was dann betraglich mehr oder weniger auf dasselbe hinausläuft (aus steuerlicher Sicht und aus SV-Sicht hat man dann dem Arbeitnehmer möglicherweise für den Nettobetrag gleichzeitig etwas erspart).

So kann es nämlich auch sein, dass eine Überzahlung dann auch die Basis zur Ermittlung von Überstundengrundlohn und Überstundenzuschlag erhöht und man muss auch in Bezug auf die Widerrufbarkeit achten, dass man diese so vereinbart, dass sie dann auch tatsächlich "gezogen" werden kann. Um ein Widerrufsrecht auszuüben, bedarf es nämlich zudem einer sachlichen Rechtfertigung.