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COVID-19 Verlustberücksichtigungsverordnung - Vorgehensweise - Druckversion

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COVID-19 Verlustberücksichtigungsverordnung - Vorgehensweise - Muck Manuela - 02.06.2022

Wie wird der Verlust bei untenstehendem Sachverhalt berücksichtigt.

steuerrechtlicher Gewinn 2019       €   70.000
steuerrechtlicher Verlust 2020        €     5.000
Verlustvorträge                              € 200.000

der Gewinn wurde in 2019 "normal" versteuert (25% wurden versteuert, 75% vom VV abgezogen)

Verlustvortrag          € 200.000
Verbrauch 2019       €   52.500

verbl.Verlustvortrag €  147.500

Beim KÖSt-Bescheid 2020 wurde der Verlust 2020 wieder neutralisiert bzw. hinzugerechnet, da unser Stb den Verlust in 2019 verwertet hat.

wie wirkt sich jetzt der rückwirkende Verlustrücktrag aufgrund der COVID-19 Verlustberücksichtigungs-VO aus?

steuerrechtliche Gewinn 2019      € 70.000
Verlustrücktrag 2020                 - €   5.000
                                                   € 65.000 von diesen sind dann 25% zu versteuern

Muss bzw. darf ich den Verlust über € 5.000 auch noch zum Verlustvortrag dazuaddieren?

Verlustvortrag        € 200.000
+Verlust 2020        €     5.000
                              € 205.000 und dann rechne ich 75% von 65.000 weg?

dann würde noch ein Verlustvortrag von € 156.250 verbleiben.

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Manuela