COVID-19 Verlustberücksichtigungsverordnung - Vorgehensweise - Druckversion +- Fachforum für Rechnungswesen (https://org.boeb.at/forum) +-- Forum: Fragen & Antworten (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=4) +--- Forum: Buchhaltung, Bilanzierung (https://org.boeb.at/forum/forumdisplay.php?fid=7) +--- Thema: COVID-19 Verlustberücksichtigungsverordnung - Vorgehensweise (/showthread.php?tid=4688) |
COVID-19 Verlustberücksichtigungsverordnung - Vorgehensweise - Muck Manuela - 02.06.2022 Wie wird der Verlust bei untenstehendem Sachverhalt berücksichtigt. steuerrechtlicher Gewinn 2019 € 70.000 steuerrechtlicher Verlust 2020 € 5.000 Verlustvorträge € 200.000 der Gewinn wurde in 2019 "normal" versteuert (25% wurden versteuert, 75% vom VV abgezogen) Verlustvortrag € 200.000 Verbrauch 2019 € 52.500 verbl.Verlustvortrag € 147.500 Beim KÖSt-Bescheid 2020 wurde der Verlust 2020 wieder neutralisiert bzw. hinzugerechnet, da unser Stb den Verlust in 2019 verwertet hat. wie wirkt sich jetzt der rückwirkende Verlustrücktrag aufgrund der COVID-19 Verlustberücksichtigungs-VO aus? steuerrechtliche Gewinn 2019 € 70.000 Verlustrücktrag 2020 - € 5.000 € 65.000 von diesen sind dann 25% zu versteuern Muss bzw. darf ich den Verlust über € 5.000 auch noch zum Verlustvortrag dazuaddieren? Verlustvortrag € 200.000 +Verlust 2020 € 5.000 € 205.000 und dann rechne ich 75% von 65.000 weg? dann würde noch ein Verlustvortrag von € 156.250 verbleiben. Vielen Dank für die Rückmeldung. Manuela |